General Terms and Conditions for the Hotel Accommodation Contract
1 Scope of application
1.1 These terms and conditions apply to contracts for the rental of hotel rooms for accommodation and all other services and deliveries provided by the hotel for the customer in this context (hotel accommodation contract). The term “hotel accommodation contract” includes and replaces the following terms: Accommodation contract, guest accommodation contract, hotel contract, hotel room contract, seminar contract, conference contract, conference package.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2 Conclusion of contract, partners, limitation period
2.1 The contract is concluded upon acceptance of the customer’s application by the hotel. The hotel is free to confirm the room booking in text form.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Anspruch.
3 Services, prices, payment, offsetting
3.1 The hotel is obliged to keep the rooms booked by the customer available and to provide the agreed services.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4 Withdrawal by the customer (cancellation) / non-utilization of the hotel’s services (no-show)
4.1 Withdrawal by the customer from the contract concluded with the hotel requires the hotel’s written consent. If this is not given, the agreed price from the contract must be paid even if the customer does not make use of contractual services. This shall not apply in the event of a breach of the hotel’s obligation to take into account the rights, legal interests and interests of the customer, if the customer can no longer reasonably be expected to adhere to the contract as a result, or if the customer is entitled to any other statutory or contractual right of withdrawal.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
4.3. Der Rücktritt bzw. Stornierung des Kunden sind bis 14 Tage vor Anreisetermin kostenfrei, ab 2 Wochen bis zu 1 Wochen betragen die Stornogebühren 60% des Arrangementpreises, bis zu 7 Tagen 80% des Arrangementpreises und am Anreisetag 100% des gesamten Arrangementpreises. Ausnahmen sind Buchungen mit einer nichtstornierbaren Rate.
4.4. Der Rücktritt bzw. Stornierung des Kunden für Wellnessbehandlung sind bis 48 Stunden vor Termin kostenfrei, danach betragen die Stornogebühren 100% des Behandlungspreises.
5 Withdrawal by the hotel
5.1 If it has been agreed in writing that the customer may withdraw from the contract free of charge within a certain period of time, the hotel is entitled to withdraw from the contract during this period if there are inquiries from other customers regarding the contractually reserved rooms and the customer does not waive his right of withdrawal upon inquiry by the hotel.
5.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Room provision, handover and return
6.1 The customer shall not acquire any entitlement to the provision of specific rooms.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Liability of the hotel
7.1 The hotel shall be liable for its obligations under the contract with the diligence of a prudent businessman. Claims of the customer for damages are excluded. Excluded from this are damages resulting from injury to life, body or health if the hotel is responsible for the breach of duty, other damages based on an intentional or grossly negligent breach of duty by the hotel and damages based on an intentional or negligent breach of typical contractual obligations of the hotel. A breach of duty by a legal representative or vicarious agent is equivalent to a breach of duty by the hotel. Should disruptions or defects in the hotel’s services occur, the hotel shall endeavor to remedy such upon knowledge thereof or upon immediate complaint by the customer. The customer is obliged to make reasonable efforts to remedy the disruption and minimize any possible damage.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 2.000,- Euro im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
8 Final provisions
8.1 Amendments or additions to the contract, the acceptance of the application or these General Terms and Conditions for Hotel Accommodation should be made in writing. Unilateral amendments or additions by the customer are invalid.
8.2 The provisions of the Package Travel Act of 01.07.2018 also apply.
8.3 Please also note the separate data protection provisions.
8.4 The place of performance and payment is the registered office of the hotel.
8.5 The exclusive place of jurisdiction – also for check and bill of exchange disputes – is the registered office of the hotel under company law in commercial transactions. If a contractual partner fulfills the requirements of § 38 paragraph 2 ZPO and has no general place of jurisdiction in Germany, the place of jurisdiction shall be the registered office of the hotel under company law.
8.6 German law shall apply. The application of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods and the conflict of laws is excluded.
8.7 Should individual provisions of these General Terms and Conditions for the hotel accommodation contract be or become invalid or void, this shall not affect the validity of the remaining provisions. In all other respects, the statutory provisions shall apply.
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V | As of: September 2023
Hotel Lübecker Hof
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